
Durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im November 2011 müssen
Stromrechnungen an "Haushaltskunden" (darunter sind auch kleine Gewerbe und Landwirtschaften
zu verstehen) einen grafischen Verbrauchsvergleich enthalten. Darin muss der individuelle
Kundenverbrauch zu anderen Haushalten, einschließlich einer Bewertung, aufgezeigt
werden.
Da für den Stromverbrauch unterschiedliche Faktoren ausschlaggeben sind, z. B. Gebäudeart,
Ausstattung und persönliche Situation, die LEW nicht bekannt sind, kann dieser Vergleich
nur bedingt zutreffen.